Post image for Eigenmächtiger Urlaubsantritt berechtigt nicht immer zur fristlosen Kündigung

Nicht immer führt der eigenmächtige Urlaubsantritt zu einer Kündigung. Der Arbeitgeber hat immer eine Interessenabwägung vorzunehmen und hierbei auch das eigene, möglicherweise nicht unproblematische Verhalten miteinzubeziehen.

Zwar kann der ohne Zustimmung des Arbeitgebers angetretener Urlaub grundsätzlich eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
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Post image for Arbeitnehmer kann im gerichtlichen Vergleich auf Urlaubsabgeltung verzichten und kommt aus der Nummer nicht mehr raus

Ist das Arbeitsverhältnis beendet und ein Anspruch des Arbeitnehmers gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG auf Abgeltung des gesetzlichen Erholungsurlaubs entstanden, kann der Arbeitnehmer auf diesen Anspruch grundsätzlich verzichten. Gemäß § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG kann von der Regelung in § 7 Abs. 4 BUrlG, wonach der Urlaub abzugelten ist, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann, zwar nicht zu Ungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden. Jedoch hindert diese Regelung nur einzelvertragliche Abreden, die das Entstehen von Urlaubsabgeltungsansprüchen ausschließen.
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Post image for Der Mythos der 3 Abmahnungen – Eine gute tut es auch!

Kaum ein Mythos im Arbeitsrecht hält sich so stabil wie der um die 3 Abmahnungen. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sind der Meinung, dass es grundsätzlich 3 Abmahnungen braucht, bevor eine Kündigung ausgesprochen werden kann. So verzweifelt manch ein Arbeitgeber daran, dass er dringend noch eine Abmahnung “braucht” und mancher Arbeitnehmer wiegt sich in trügerischer Sicherheit, weil er erst eine Abmahnung erhalten hat.
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Post image for Dauer der Arbeitszeit bei fehlender Vereinbarung richtet sich nach der betriebsüblichen Arbeitszeit

Ist in einem Arbeitsvertrag die Dauer der Arbeitszeit nicht ausdrücklich geregelt, so gilt die betriebsübliche Arbeitszeit als vereinbart. Nach ihr bemessen sich die Pflichten des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung und des Arbeitgebers zur Zahlung der Vergütung. Diese Grundsätze gelten auch für außertarifliche Angestellte.
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Post image for Abgelehnter Stellenbewerber hat keinen Anspruch auf Auskunft darüber ob Stelle besetzt wurde

Ein abgelehnter Stellenbewerber hat gegen den Arbeitgeber keinen Anspruch auf Auskunft, ob dieser einen anderen Bewerber eingestellt hat.

Die 1961 in der Russischen SSR geborene Klägerin hatte sich im Jahre 2006 auf die von der Beklagten ausgeschriebene Stelle eines/einer Softwareentwicklers/-in erfolglos beworben. Die Beklagte teilte ihr nicht mit, ob sie einen anderen Bewerber eingestellt hatte und gegebenenfalls, welche Kriterien für diese Entscheidung maßgeblich gewesen waren.
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Post image for So ein Schwachsinn?! – Austritt aus der Kirche rechtfertigt Kündigung

Das BAG hat hier auf der Grundlage des Kirchenrechts geurteilt und hatte wohl keine andere Wahl, aber dieses Urteil fühlt sich für einen säkularen Staat irgendwie nicht richtig an.
Das BAG urteilte nämlich wie folgt: Der Austritt eines Mitarbeiters einer von einem katholischen Caritasverband getragenen Kinderbetreuungsstätte aus der katholischen Kirche kann die Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen.
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Wer als Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber unerlaubt Konkurrenz macht, kann fristlos gekündigt werden. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht nun noch mal klar gemacht und damit ein Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden abgeändert.
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Post image for Keine Zwangsbeglückung – UPS darf nicht nur Teilzeit anbieten

Das hat sich UPS sicher anders vorgestellt. Normalerweise geraten Arbeitgeber doch eher in die Kritik weil sie keine oder nur vereinzelt Teilzeit anbieten. UPS wollte es nun vorgeblich allen Recht machen und verordnete “Teilzeit für alle”.
Die Belegschaft und der Betriebsrat waren wenig begeistert und verweigerten die Zustimmung hierzu.
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Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Das bedeutet, dass sie mit Zugang wirksam wird und keiner Bestätigung bedarf. Wer also eine Kündigung aussprechen und zustellen will, muss nur sicherstellen, dass der Zugang auch tatsächlich erfolgt ist.

Von einem Zugang ist immer dann auszugehen, wenn die Kündigungserklärung in den sogenannten Machtbereich des Empfängers, in der Regel ist das der Briefkasten, gelangt ist, damit dieser die Kündigung zur Kenntnis nehmen kann bzw. die rechtzeitige Kenntnisnahme nach der Verkehrsanschauung zu erwarten ist.

Der Zugang gestaltet sich allerdings oft viel schwieriger als erwartet und so geht es in Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kündigungen sehr häufig auch um den Nachweis des fristgerechten Zugangs.
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Post image for Auch wer seinen Chef als “Wichser” bezeichnet kann nicht ohne Abmahnung entlassen werden

Ein Angestellter hat seinem Vorgesetzten gegenüber seinen Unmut lautstark und mit wenig Taktgefühl kundgetan.
Mit den Worten: “Wenn Sie schlechte Laune haben, dann wichsen Sie mich nicht von der Seite an.” schmiss ein Angestellter den Hörer einer internen Telefonanlage auf und sagte anschließend im Beisein von Mitarbeiterinnen der Beklagten sowie einer Servicekraft der Firma T. einen Satz, der wiederum mit dem Begriff “Wichser” begann.
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