Kein Mindestlohn für Minijobber

Ein Antrag, einen Mindestlohn für 400-Euro-Jobber einzuführen, ist im Bundesrat durchgefallen.

Die SPD-geführten Länder Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Bremen und Berlin machten sich dafür stark, die wöchentliche Arbeitszeit für die rund 7,3 Mio. Minijobber auf 12 Stunden in der Woche zu begrenzen. Daraus ergäbe sich dann ein Lohn von 8,50 EUR in der Stunde.

Der Antrag fand in der Sitzung des Bundesrates am 2.3.2012 in Berlin keine Mehrheit.

Das ist bedauerlich. Gerade Minijobber sollten vor Lohndumbing geschützt werden.

Der Anteil von Minijobs an allen Beschäftigungsverhältnissen beträgt aktuell in der Bundesrepublik gut 20 Prozent. Auf den ersten Blick haben Arbeitgeber keine Vorteile durch den Einsatz von Minijobbern. Denn das Benachteiligungsverbot verhindert, dass sie zu schlechteren Bedingungen beschäftigt werden dürfen als ihre sozialversicherungspflichtig beschäftigten Kollegen. Sie müssten also eigentlich den gleichen Stundenlohn und die gleichen sozialen Leistungen – wie beispielsweise Lohnfortzahlung im Krankheitsfall – erhalten.

Tatsächlich wird in der Praxis das Benachteiligungsverbot von vielen Unternehmen umgangen. Und das funktioniert so: Eine unverheiratete, kinderlose sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die einen Stundenlohn von 13,50 Euro brutto erhält, arbeitet nach Abzug der Steuern für einen Nettostundenlohn von sieben Euro. Stellt ein Unternehmen nun einen Minijobber ein, der die gleiche Tätigkeit ausübt, müsste dieser nach geltendem Recht ebenfalls 13,50 Euro pro Stunde erhalten – da keine Steuern anfallen, müsste dieser Stundenlohn brutto gleich netto ausbezahlt werden.

In der Praxis zahlen die Arbeitgeber den Minijobbern jedoch in der Regel nur den Stundenlohn, den ein regulär Beschäftigter auch netto erhalten würde – nämlich sieben Euro. Die Abgaben führt der Arbeitgeber dann ebenfalls nur auf diese sieben Euro Stundenlohn ab – und spart so sehr viel Geld. Der Minijobber hat von der Ersparnis des Unternehmers allerdings nichts. Für ihn werden keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlt, die ihn für den Fall der Arbeitslosigkeit oder der Krankheit absichern würden.

Ein Mindestlohn hätte auch diese Ungerechtigkeit ein Stück weit ausgleichen können. Ein Mindestlohn für Minijobber ist gerecht und lange überfällig.

Über Elishewa Patterson-Baysal

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