Rückkehr nach der Elternzeit – So wird es kein Reinfall

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Leider erweist sich die Rückkehr an den Arbeitsplatz nach Ende der Elternzeit sehr oft als schwierig. Oft ist es so, dass auf beiden Seiten Unsicherheiten bestehen und über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nachgedacht wird. Das ist bedauerlich.

Wer eine reibungslose Rückkehr wünscht, kann und sollte dafür im Vorfeld etwas tun. Ein Engagement, das sich auf jeden Fall auszahlen wird.

Bekanntlich haben Beschäftigte nach dem Ende der Elternzeit ein kodifiziertes Recht auf die Wiederaufnahme der Arbeit zu den Bedingungen, die vor der Elternzeit bestanden. Aber die Welt bleibt nun mal nicht stehen und im Unternehmen verändert sich viel. Da lohnt es auf dem Laufenden zu bleiben.

Je mehr ein Mitarbeiter auch während der Elternzeit in Kontakt zum Unternehmen stand, desto weniger kann von einer ‚Rückkehr’ aus der Elternzeit gesprochen werden. Statt dessen wird die Arbeitszeit kontinuierlich aufgestockt oder ein bereits seit längerem eingespieltes Arbeits- und Arbeitszeitarrangement fortgesetzt.

Sinnvoll ist es daher schon im Vorfeld, am besten noch während der Schwangerschaft mit dem Arbeitgeber über die Zeit nach der Geburt bzw. nach der Elternzeit zu reden. Arbeitnehmerin und Arbeitgeber sollten sich hierfür die Zeit nehmen.

Für einen Betrieb ist es aus organisatorischen und finanziellen Gründen zwar wünschenswert, über einen längeren Zeitraum verlässlich die Beschäftigten einplanen zu können. Allerdings erweisen sich auch im Unternehmen die Anforderungen des Alltags als immer weniger planbar: Unerwartete zusätzliche Aufgaben erfordern ein Mehr an Einsatz, geplante aber nicht realisierbare Projekte oder Aufträge verursachen Personalüberhänge.

Ein gegenseitiges Entgegenkommen über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und vielleicht auch über das zunächst vertraglich Vereinbarte hinaus kann daher zum beiderseitigen Vorteil sein.

Eine Abstimmung über das grundsätzlich Vorgesehene sollte von beiden Seiten erfolgen. Um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden empfiehlt es sich, das Vereinbarte zumindest kurz in schriftlicher Form festzuhalten. So können Schwierigkeiten verhindert werden die entstehen, wenn ein Elternteil seine zugesagte Rückkehr kurzfristig ‚abbläst’ oder ein Arbeitgeber die Arbeitszeit kurz vor dem Ende der Elternzeit dauerhaft so ändert, dass eine bereits gefundene Kinderbetreuungslösung nicht umsetzbar ist (z.B. ständige Arbeit am späteren Nachmittag, obwohl die Tagesmutter für den Vormittag schon engagiert ist).

Allerdings gibt es auch Konstellationen, in denen keinerlei Kompromiss und Kooperation zu finden sein wird oder eine schnelle Wiederaufnahme der Arbeit nach der Geburt eines Kindes gar nicht möglich ist, zum Beispiel wenn Kinder krank sind oder Behinderungen haben, oder wenn schwierige Arbeitsanforderungen (z.B. regelmäßige und lange Dienstreisen) die Rückkehr in den Beruf unmöglich machen.

Deshalb empfiehlt sich die regelmäßige Pflege der Kommunikation. Die Abstimmung und Entwicklung von Lösungen für die Gestaltung der Elternzeit, mit denen alle Beteiligten gut umgehen können, ist nur möglich, wenn regelmäßig miteinander gesprochen wird. Im regelmäßigen formellen wie informellen Austausch muss die Möglichkeit bestehen, über private Belange zu reden, wenn diese für die Gestaltung der Arbeitszeit etc. relevant sind.

Beide Seite werden von einer regelmäßigen Kommunikation profitieren.

Bei Vollzeit-Elternzeit muss die Kommunikation besonders intensiv sein. Beiderseitige gezielte Information und aktive Kontaktpflege sind erforderlich. Dazu müssen Arbeitgeber ebenso ihren Teil beitragen wie die Beschäftigten in Elternzeit .

Der Arbeitgeber, der seinen in Elterzeit befindliche Mitarbeiter regelmäßig über die Vorgänge in seinem Unternehmen informiert, hält diesen so bei der Stange und sorgt gleichzeitig dafür, dass der Mitarbeiter den Anschluss nicht verpasst. Sinnvoll ist es daher den Mitarbeiter regelmäßig über Veränderungen und entwickungen im Unternehmen zu informieren. Außerdem sollten Einladungen zu Betriebsfesten und Betriebsversammlungen oder anderen Informationsveranstaltung selbstverständlich sein. Zusendung von Informationen per Post- und / oder E-Mail erweisen sich ebenso als hilfreich.

In der Elternzeit befindlicher Mitarbeiter sollten von sich aus ebenfalls regelmäßig den Kontakt und das Gespräch suchen. Damit zeigen sie ihrem Arbeitgeber, dass er weiterhin auf sie zählen kann und sie nach wie vor Interesse an ihrem Arbeitsplatz und dem Unternehmen haben.

Allein die Wiederaufnahme der Arbeit reicht für eine gute Zusammenarbeiten nach der Elternzeit nicht aus. Denn ohne Informationen darüber, was sich im Unternehmen „fachlich und persönlich“ tut, ist ein Wiedereinstieg oft schon nach wenigen Monaten mit Reibung und Verlusten verbunden.

Je länger die Pause ist, desto mehr ist ein Wiedereinstieg wie ein Neuanfang. Das gilt auch dann, wenn während der Elternzeit sporadisch Vertretungseinsätze übernommen werden.

Je anspruchvoller eine Tätigkeit ist, je häufiger die Anforderungen wechseln und je schneller sich das berufliche (Um-)Feld entwickelt, desto nachteiliger wirkt sich eine längere Auszeit auf das Fachwissen aus. Um die fachliche Qualifikation während einer familienbedingten Auszeit zu erhalten, müssen die Instrumente gewählt werden, die zu Beschäftigten und Betrieb passen.

Tipp! Ein kontinuierlicher Kontakt und Qualifikationserhalt kann vor allem natürlich durch eine Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit erreicht werden.

 

Über Elishewa Patterson-Baysal

Schubladendenken überlasse ich anderen! Ich berate Unternehmen ganzheitlich und bestärke sie ihre Mitarbeiter als ihr wichtigstes Asset zu betrachten. Gesunde, fachlich qualifizierte und motivierte Mitarbeiter garantieren den Unternehmenserfolg.