Entsendung ins Forschungsland Israel
Schon seit Jahren ist Deutschland nach den USA zweitwichtigster Handelspartner Israels. 2007 hat Israel aus Deutschland Waren für 2,6 Milliarden Euro eingeführt und für rund 1,6 Milliarden Euro nach Deutschland ausgeführt.
Deutschland liefert hauptsächlich hochwertig verarbeitete Produkte, insbesondere: Chemieerzeugnisse, Kunststoff- und Kautschukprodukte, Metallwaren, Maschinen aller Art, Fahrzeuge sowie Mess- und Medizintechnik.
Forschungsland Israel
Israel investiert viel in Forschung. Diese Bemühungen zahlen sich aus. Das Land verfügt heute – gemessen an seiner Bevölkerungszahl – weltweit über die höchste Wissenschaftler- und Ingenieurdichte.
Gerade der ausgeprägte Hightech-Bereich macht Israel für deutsche Investitionen attraktiv. Israel gilt als eines der führenden Zentren auf dem Gebiet der Hochtechnologie.
Immer mehr deutsche Unternehmen wagen daher den Schritt und investieren in das Land der Innovationen. Damit einher geht in der Regel zunächst die Entsendung eines oder mehrerer Mitarbeiter des deutschen Unternehmens nach Israel.
Interkulturelle Kompetenz gefordert
Israel ist ein wunderschönes Land, aber es wird auch immer wieder von Unruhen erschüttert, so dass in diesem Fall die Mitarbeiter auch auf die konkrete Situation in Israel vorbereitet werden sollten und vor allem die interkulturelle Kompetenz gestärkt werden.
Im Vordergrund stehen neben der Stärkung der sog. Soft Skills dennoch die bürokratischen Hürden, die es zu überwinden gilt. Vor allem tauchen in diesem Zusammenhang Fragen zum Aufenthaltsrecht und zur Sozialversicherung auf.
Arbeitsvisum
Für den Fall einer Entsendung von Mitarbeitern nach Israel zum Arbeitsaufenthalt benötigt man ein Arbeitsvisum, welches nicht immer einfach zu bekommen ist. Allerdings brauchen Deutsche für die Einreise nach Israel kein Visum, sofern sie nach dem ersten Januar 1928 geboren sind und der Aufenthalt nicht länger als drei Monate dauert. Ausreichend ist ein Reisepass (auch ein vorläufiger) mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens sechs Monaten über die Reise hinaus.
Sozialversicherung
Im Zusammenhang mit einem beruflich bedingten Auslandsaufenthalt kann es durchaus passieren, dass der Beschäftigte und sein Arbeitgeber gleichzeitig in Deutschland und in Israel Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssten. Zur Vermeidung dieser „Doppelversicherungen“ ist das deutsch-israelische Sozialversicherungsabkommen vom 17. Dezember 1973 i. d. F. der Durchführungsvereinbarung vom 20. November 1978 (BGBl. 1978 II, Seite 575) heranzuziehen.
Bei der Klärung der Frage, ob die deutschen oder die israelischen Sozialversicherungsvorschriften anzuwenden sind, ist zunächst zu prüfen, ob die Beschäftigung in Israel ausschließlich dort oder im Rahmen einer Entsendung (vgl. § 4 SGB IV; Ausstrahlung) ausgeübt wird.
Die israelischen Rechtsvorschriften sind anzuwenden, wenn der Arbeitnehmer
– im Rahmen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses oder
– im Rahmen eines zeitlich befristeten Arbeitsverhältnisses
ausschließlich in Israel arbeitet.
Von Anfang richtig beraten lassen
Gleich nach dem Entschluss einer Mitarbeiterentsendung sollte kompetenter Rechtsrat eingeholt und ein Steuerberater hinzugezogen werden.
Die Anwälte von Ihr Arbeitsrecht sorgen durch die rechtzeitige Einbindung in das Entsendungsvorhaben dafür, dass dieses reibungslos und rechtssicher vollzogen werden kann. Soweit dabei auch ausländische Rechtsordnungen eine Rolle spielen, bieten wir auch hier Kompetenz aus einer Hand.
Es bestehen Kooperationen mit israelischen Kollegen, die bei Bedarf hinzugezogen werden können. Damit bieten wir unseren Mandanten eine kompetente und zuverlässige Steuerung ihres grenzüberschreitenden Vorhabens.
Haben Sie Beratungsbedarf zum Thema Entsendung? Sprechen Sie uns an.
Kommentar hinterlassen
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.