Was für eine Funktion hat eine Abmahnung eigentlich?
Was ist so ne Abmahnung eigentlich und vor allem was soll, darf und kann man mit ihr tatsächlich erreichen? Wie man sich nach einer Abmahnung tatsächlich verhalten sollte, haben wir bereits an anderer Stelle ausgeführt. Und was eine Abmahnung ist wissen wir mittlerweile auch irgendwie.
Nur was für eine konkrete Funktion so eine Abmahnung eigentlich hat, haben wir bisher noch nicht geklärt. Das muss sich ändern. Also klären wir jetzt mal darüber auf, was für eine Funktion eine Abmahnung hat.
Also: Die Abmahnung hat eine Erinnerungs- und Ermahnungsfunktion. Der Arbeitnehmer soll daran erinnert werden wie er sich im Idealfall zu verhalten hat. Gleichzeitig soll er erkennen, dass der Arbeitgeber sein Verhalten nicht billigt und eine Wiederholung nicht akzeptieren wird. Unter Hinzunahme von Anglizismen würde man sagen, die Abmahnung ist ein „wake-up call“.
Die Abmahnung hat aber auch eine Ankündigungs- und Warnfunktion. Der Arbeitgeber knüpft damit seine Missbilligung des arbeitnehmerseitigen Verhaltens an entsprechende Konsequenzen, nämlich dass das wiederholte ähnlich gelagerte Verhalten die Kündigung durch den Arbeitgeber zur Folge haben wird. Der Arbeitgeber hebt also laut und deutlich den Zeigefinger und erklärt: „Mach das nie wieder, Freundchen, sonst…..“
Schließlich erfüllt die Abmahnung noch eine Dokumentationsfunktion. Die schriftliche Abmahnung erfüllt zum einen eine gewisse Beweissicherungsfunktion, dient aber vor allem dem Nachweis, dass überhaupt eine solche ausgesprochen worden ist. Rausreden gilt dann also nicht mehr und „ich wusste von nichts“ auch nicht.
Wer also eine Abmahnung aussprechen will, sollte sicherstellen, dass die Abmahnung so formuliert ist, dass alle vorgenannten Funktionen erfüllt sind. Wer eine Abmahnung erhalten hat, sollte prüfen ob die Abmahnung den vorgenannten Kriterien entspricht.
Das in diesem Artikel verwendete Foto stammt von Allie_Caulfield.
Kommentar hinterlassen
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.