EILMELDUNG – BAG: Kopftuch: Evangelisches Krankenhaus darf das Tragen untersagen
Ein Kopftuch als Symbol der Zugehörigkeit zum islamischen Glauben und damit als Kundgabe einer abweichenden Religionszugehörigkeit ist regelmäßig mit der arbeitsvertraglichen Verpflichtung einer in einer Einrichtung der Evangelischen Kirche tätigen Arbeitnehmerin zu neutralem Verhalten nicht vereinbar.
Bundesarbeitsgericht
Urteil vom 24. September 2014 – 5 AZR 611/12 –
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Hamm
Urteil vom 17. Februar 2012 – 18 Sa 867/11 –
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