Abmahnung

Wenn Sie gerade eine Abmahnung erhalten haben, liegen Ihre Nerven wahrscheinlich brach. Sie machen sich Sorgen um Ihren Arbeitsplatz und wollen jetzt nichts falsch machen.

Zunächst einmal sollten Sie sich klar machen, dass eine Abmahnung so etwas wie ein Warnschuss ist. Man schießt also noch nicht mit scharfer Munition auf Sie.

Andererseits muss Ihnen klar sein, dass Ihr Arbeitgeber wegen Ihres Verhaltens oder wegen Ihrer Leistung mit Ihnen unzufrieden ist. Unterschätzen Sie daher nicht den Umstand, dass auch bei Ihrem Arbeitgeber Emotionen mit im Spiel sein können.

Nehmen Sie die Abmahnung also erst einmal hin und sortieren Sie sich.

Ist die Abmahnung überhaupt wirksam erteilt worden?
In einem ersten Schritt sollten Sie daher zunächst prüfen, ob die Abmahnung überhaupt wirksam erteilt wurde. Nicht jeder wütender Brief von Ihrem Chef ist gleich eine Abmahnung. Die Abmahnung hat im Idealfall nämlich das Ziel, weitere Vertragsverstöße zu vermeiden. Um das erreichen zu können, müssen Sie konkret auf Ihr Fehlverhalten hingewiesen werden und Ihnen müssen für den Fall der Fortsetzung des Fehlverhaltens Konsequenzen angedroht werden.

Der vermeintliche Vertragsverstoß muss daher in der Abmahnung sehr genau bezeichnet sein. Es reicht also nicht aus pauschal auf ein Fehlverhalten hinzuweisen. „Mir passt Ihre Arbeitsweise nicht“ ist zwar eine klare Aussage, aber keine Abmahnung. Will der Arbeitgeber beispielsweise wegen Ihre Unpünktlichkeit abmahnen, muss er genau erklären was ihm nicht passt. Erklärt Ihr Arbeitgeber also „Am 23.10.kamen Sie statt um 8 Uhr, erst um 8 Uhr 15, am 26.10. um 8 Uhr 45 und am 02.11. erst um 8 Uhr 20 zur Arbeit„, dann hat er den Vertragsverstoß sehr genau bezeichnet. Sie müssen die Abmahnung also Ernst nehmen. Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen für den Wiederholungsfall auch noch mit einer Kündigung gedroht, können Sie davon ausgehen, dass Sie wirksam abgemahnt wurden.

Was Sie jetzt nicht tun sollten:

  • die Fassung verlieren
  • Ihren Chef wütend konfrontieren
  • selbst kündigen
  • Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte erheben

Was Sie jetzt tun sollten:

  • Ruhe bewahren
  • Die Gründe für die Abmahnung analysieren
  • Selbstkritisch das eigene Verhalten überprüfen
  • Ihre eigene Darstellung der Situation formulieren
  • Ihre Ausführungen schriftlich fixieren und den Arbeitgeber auffordern, diese als „Gegendarstellung“ zu Ihrer Personalakte zu nehmen
  • Das abgemahnte Verhalten nicht wiederholen

Wie können wir Ihnen helfen?

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