Corona: Rückkehr aus dem Homeoffice

Ob die 2. Welle kommt oder nicht, wissen wir nicht, aber wir sehen überall Bewegungen in Richtung „Normalität“. Immer mehr Arbeitnehmer werden jetzt auch aus dem Homeoffice zurückgeholt. Hier ist allerdings Vorsicht geboten. Wir erklären Ihnen worauf Sie achten sollten:

Notwendigkeit prüfen

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet für Arbeitsschutz zu sorgen. Er hat also Sorge dafür zu tragen, dass sich die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nicht in Gefahr begeben zu erkranken, wenn sie zu Arbeit kommen. Das gilt während einer Pandemie besonders. Vor allem gilt das auch für Betriebe der Fleischindustrie. (Falls es daran Zweifel geben sollte.)
Grundsätzlich gilt aktuell, dass nicht notwendige Kontakte vermieden werden sollten. Das gilt besonders am Arbeitsplatz.

Vorsicht bei Risikogruppen

 

 

Über Elishewa Patterson-Baysal

Schubladendenken überlasse ich anderen! Ich berate Unternehmen ganzheitlich und bestärke sie ihre Mitarbeiter als ihr wichtigstes Asset zu betrachten. Gesunde, fachlich qualifizierte und motivierte Mitarbeiter garantieren den Unternehmenserfolg.