Corona: Rückkehr aus dem Homeoffice
Ob die 2. Welle kommt oder nicht, wissen wir nicht, aber wir sehen überall Bewegungen in Richtung „Normalität“. Immer mehr Arbeitnehmer werden jetzt auch aus dem Homeoffice zurückgeholt. Hier ist allerdings Vorsicht geboten. Wir erklären Ihnen worauf Sie achten sollten:
Notwendigkeit prüfen
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet für Arbeitsschutz zu sorgen. Er hat also Sorge dafür zu tragen, dass sich die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nicht in Gefahr begeben zu erkranken, wenn sie zu Arbeit kommen. Das gilt während einer Pandemie besonders. Vor allem gilt das auch für Betriebe der Fleischindustrie. (Falls es daran Zweifel geben sollte.)
Grundsätzlich gilt aktuell, dass nicht notwendige Kontakte vermieden werden sollten. Das gilt besonders am Arbeitsplatz.
Vorsicht bei Risikogruppen