Mit dem Arbeitsvertrag wird das Arbeitsverhältnis begründet und gleichzeitig dessen Inhalt und Form geregelt.
Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich geschlossen werden.
Allerdings sind Arbeitgeber nach dem Nachweisgesetz (NachwG) verpflichtet, spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen eines Arbeitsvertrages schriftlich zu fixieren und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.
Kommt der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nach, bleibt der Arbeitsvertrag wirksam geschlossen, aber im Zweifel obliegt es ihm zu beweisen, dass eine Arbeitsbedingung entsprechend vereinbart war. Dem Arbeitnehmer hingegen werden in diesem Kontext Beweiserleichterungen eingeräumt.
Regelmäßig werden im Arbeitsvertrag Vereinbarungen über die Höhe des Gehalts, die Länge und Lage der Arbeitszeit und über die Kündigungsfristen getroffen, häufig werden z.B. auch Angaben zum Urlaubsanspruch und dem Arbeitsort gemacht.
TIPP:
Um im Streitfall das Konfliktpotential so niedrig wie möglich zu halten, sollte ein Arbeitsvertrag immer schriftlich abgeschlossen werden. Die örtlichen Industrie- und Handelskammern bieten in der Regel auf ihren Internetportalen Musterarbeitsverträge zum Runterladen an.
Musterverträge sollten aber niemals einfach so eins zu eins übernommen werden, sondern dem Einzelfall angepasst werden.
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