Gar nicht so einfach: Wer seine Arbeitnehmereigenschaft behauptet muss die Weisungsgebundenheit umfangreich darlegen
Wer geltend macht, als Arbeitnehmer beschäftigt worden zu sein, muss darlegen, dass die für ein Arbeitsverhältnis typische Weisungsgebundenheit vorgelegen hat. Konkret ist [...]