So nicht meine Damen: Schwangere als Schwangerschaftsvertretung

Es ist ja richtig und gut, dass im Bewerbungsgespräch nicht zu einer bestehenden Schwangerschaft befragt werden darf, aber wer geht denn schwanger zu einem Bewerbungsgespräch für eine Stelle als Schwangerschaftsvertretung???Da brauchen die Frauen sich doch nicht zu wundern, dass Arbeitgeber um Frauen im gebärfähigen Alter einen großen Bogen machen wollen!
Das Landgericht Köln hatte gerade in einem solchen Fall zu entscheiden und erklärt, dass auch in einer solchen Konstellation eine Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen Täuschung nicht möglich ist.

Da kann der Arbeitgeber nichts machen: Eine Frau, die befristet zur Vertretung einer schwangeren Mitarbeiterin eingestellt wird, muss dem Arbeitgeber vor Abschluss des Arbeitsvertrags nicht offenbaren, dass sie ebenfalls schwanger ist. So urteilte das Landesarbeitsgericht Köln.

Die Frage nach Schwangerschaft verstößt gegen das AGG, weil sie grundsätzlich als unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts im Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 2 AGG bewertet wird. Eine schwangere Frau braucht deshalb auch weder von sich aus noch auf entsprechende Frage vor Abschluss des Arbeitsvertrages eine bestehende Schwangerschaft zu offenbaren.

Das gilt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 4. 10. 2001 – C-109/00) selbst dann, wenn nur ein befristeter Arbeitsvertrag begründet werden soll und die Bewerberin während eines wesentlichen Teils der Vertragszeit nicht arbeiten kann.

Auch in dem Fall, dass der befristete Vertrag zur Vertretung einer ebenfalls schwangeren Mitarbeiterin dienen sollte, sah das Landesarbeitsgericht keine Ausnahme begründbar.

Eine wegen Verschweigens der Schwangerschaft erklärte Anfechtung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber wegen arglistiger Täuschung war deshalb unwirksam. Offen gelassen wurde, ob in Fällen eines dauerhaften Beschäftigungsverbots eine Ausnahme zu machen wäre. Denn das lag im entschiedenen Fall nicht vor. Die klagende Mitarbeiterin hatte bis zur Erklärung der Anfechtung gearbeitet (LAG Köln, Urteil vom 11.10.2012, 6 Sa 641/12).

Über Elishewa Patterson-Baysal

Schubladendenken überlasse ich anderen! Ich berate Unternehmen ganzheitlich und bestärke sie ihre Mitarbeiter als ihr wichtigstes Asset zu betrachten. Gesunde, fachlich qualifizierte und motivierte Mitarbeiter garantieren den Unternehmenserfolg.

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