Mythos „Hitzefrei im Büro“ – Darf der Arbeitnehmer darauf hoffen?
Während sich die Glücklichen im Schwimmbad vergnügen, sitzen in diesen Tagen die meisten von uns schwitzend im Büro und fragen sich, gibt es wirklich nur für Schüler hitzefrei?
Grund genug sich diesem Thema mal anzunehmen und die Schwitzenden da draußen mal über die Rechtslage aufzuklären.
Die gute Nachricht zuerst: auch im Büro ist hitzefrei möglich. Allerdings richtet sich das – anders als bei Schülern – nicht nach der Außentemperatur, sondern der Temperatur am Arbeitsplatz bzw. im Arbeitsraum.
Damit kommen wir auch schon zur schlechten Nachricht: egal wie heiß es draußen ist: automatisch hitzefrei bekommen Arbeitnehmer nicht, auch nicht bei 40 Grad im Schatten. Das liegt vor allem daran, dass viel Büros heute Klimaanlagen haben und die Raumtemperatur sich auch bei starker Außenhitze nicht erhöht.
Wann aber kann es dann hitzefrei geben?
Kurz gesagt: Wenn es im Büro, also am Arbeitsplatz zu heiß ist.
Seit 2010 gibt es die sog. Arbeitsstättenregel ASR A3.5 zur Raumtemperatur. Hier werden die Temperaturen in 4 Stufen aufgeteilt.
– bis 26 Grad Arbeitsraumtemperatur => Alles im grünen Bereich
– zwischen 26 bis 30 Grad Arbeitsraumtemperatur => Arbeitgeber soll Maßnahmen ergreifen
– über 30 bis 35 Grad Arbeitsraumtemperatur => Arbeitgeber muss geeignete Maßnahmen ergreifen
– über 35 Grad Arbeitsraumtemperatur => Benutzung des Arbeitsraums faktisch nicht mehr zulässig
Aus der Vorschrift ergibt sich damit eindeutig, dass Arbeitsräume mit Temperaturen über 35 Grad nicht mehr als Arbeitsraum genutzt werden dürfen oder nur noch mit Schutzkleidung. Da die meisten Arbeitnehmer nicht in Schutzkleidung zur Arbeit kommen, darf ab 35 Grad Arbeitsplatztemperatur dort nicht mehr gearbeitet werden. Das steht einem Hitzefrei im Büro gleich.
Die Pflichten des Arbeitgebers bei Hitze am Arbeitsplatz sind also klar geregelt und durchaus verpflichtend. Ab 35 Grad (gemessen am Arbeitsplatz) die Nutzung des Arbeitsplatzes defacto nicht mehr zulässig. Ab 26 Grad soll der Arbeitgeber hitzemildernde Maßnahmen ergreifen, ab 30 Grad muss er den Arbeitnehmer vor der Hitze schützen.
Geeignete Maßnahmen können sein: Klimageräte, Trinkwasserspender, Arbeitszeitverlegung, Lockerung der Kleidungsvorschriften z.B. in einer Bank usw. Die ASR regelt dabei allerdings, dass erst technisch-organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen sind und erst dann sog. personenbezogenen Maßnahmen.Wenn der Arbeitgeber keine geeigneten Maßnahmen ergreifen will oder kann, dann können die Arbeitnehmer tatsächlich hitzefrei verlangen.
Dem Arbeitgeber kann man ein „hitzefrei“ schmackhaft machen indem man ihn darauf hinweist, dass ein Verstoß gegen die Vorgabe der ASR 3.5 eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld geahndet werden kann.
Missachtet der Arbeitgeber die Vorschriften bewusst und bringt damit vorsätzlich das Leben oder die Gesundheit seiner Mitarbeiter in Gefahr, droht ihm sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.
Tipp für schwitzende Arbeitnehmer:
– Bewaffnen Sie sich an Ihrem Arbeitsplatz mit einem Auszug der ASR 3.5 und einem geeigneten Thermometer.
– Messen Sie regelmäßig die Raumtemperatur.
– Ab 26 Grad machen Sie den Arbeitgeber schon mal darauf aufmerksam, dass er geeignete Maßnahmen ergreifen soll. Steigen die Temperaturen an Ihrem Arbeitsplatz auf mehr als 30 Grad können Sie Maßnahmen von ihm verlangen. Bei Temperaturen über 35 Grad verlassen Sie Ihren Arbeitsplatz und erklären ihrem Chef, dass er Ihnen einen anderen, kühleren Arbeitsplatz zuweisen muss oder Ihnen hitzefrei zu geben hat. Und dann: ab ins Schwimmbad!