Pflicht zur psychischen Gefährdungsbeurteilung

Viele Unternehmen kennen ihre gesetzliche Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung ihrer Mitarbeiter gar nicht.

In der Beratungspraxis werden Hinweise auf die Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen, die zum 01.06.2015 in Kraft getreten ist, häufig mit großem Erstaunen aufgenommen. Bereits seit dem 25.10.2013 regeln die §§ 4 Nr. 1, 5 Abs. 3 Nr. 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtend, dass Arbeitsplätze (auch) im Hinblick darauf zu überprüfen sind, ob sie geeignet sind, die psychische Gesundheit der Mitarbeiter zu gefährden.

Sie haben ein arbeitsrechtliches Problem? Wir helfen bei der Lösung! SOFORTKONTAKT

Die Durchführung der Überprüfung der Arbeitsplätze muss dokumentiert werden. Verstöße gegen die Durchführungs- und Dokumentationspflicht können mit Bußgeld geahndet werden.

Worum geht es eigentlich genau?

Es geht zum einen um die gesetzlichen Pflichten des Arbeitgebers, um seine Fürsorgepflicht, aber auch darum Werte zu erhalten, Arbeitnehmer an das Unternehmen zu binden und nicht zuletzt auch darum Wettbewerbsvorteile zu erkennen und zu nutzen.

Gesunde Mitarbeiter leisten mehr und arbeiten vor allem besser und konzentrieren. Psychisch erkrankte Mitarbeiter dagegen belasten des Unternehmen insgesamt und nicht zuletzt wirtschaftlich.

Die Daten der gesetzlichen Krankenkassen belegen die steigende Relevanz psychischer Erkrankungen. Seit Jahrzehnten ist die Zahl der Fehltage (Arbeitsunfähigkeitstage) wegen psychischer Erkrankungen deutlich angestiegen: in den letzten 7 Jahren um mehr als 97 Prozent. Im Jahr 2012 wurden bundesweit 60 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund psychischer Erkrankungen registriert.

Psychische Belastungen

Unter psychischen Belastungen versteht man Einflüsse am Arbeitsplatz, die sich auf das Denken, Fühlen und Verhalten der Beschäftigten auswirken. Die Ursachen psychischer Belastungen sind vielfältig: Personalmangel, schlechte Arbeitsorganisation, ungünstige Arbeitszeiten, ein schlechtes Betriebsklima, Umstrukturierungen, Angst vor Verlust des Arbeitsplatzes. Viele Aspekte der Arbeit können zur psychischen Belastung werden.

Employability

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiger Aspekt des Employability Managements eines Unternehmern. Lesen Sie hierzu bitte unseren Beitrag Employability Management.

Planung und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

Zunächst gilt es Strukturen zu schaffen. Am Anfang steht die Information. Sowohl die Mitarbeiter als auch die Unternehmensführung muss über die psychische Gefährdungsbeurteilung (PGB) unterrichtet werden. Weitere Schritte sind die Bestandsaufnahme, also die schonungslose Analyse des Ist-Zustandes. Hierzu gehört die reine Datenanalyse genauso wie die individuelle Mitarbeiterbefragung und die Begutachtung und Begehung der einzelnen Arbeitsplätze. Auf der Grundlage der Analyse müssen schließlich Maßnahmen getroffen werden um die konkrete Arbeitsplatzsituation zu optimieren.

Sie haben Fragen?

Kontaktieren Sie uns! Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns gleich unter 069 69 67 32 08 an. Wir begleiten und beraten Sie professionell, individuell und schnell.

Und wenn es mal richtig schnell gehen muss…können Sie hier sofort Ihren Rechtsrat per Mail buchen.

Über Elishewa Patterson-Baysal

Schubladendenken überlasse ich anderen! Ich berate Unternehmen ganzheitlich und bestärke sie ihre Mitarbeiter als ihr wichtigstes Asset zu betrachten. Gesunde, fachlich qualifizierte und motivierte Mitarbeiter garantieren den Unternehmenserfolg.