Arbeitnehmer mit Burnout – Risiken für Arbeitgeber

arbeitsrechtliche Due Diligence

Schadenersatzklagen
Klagen wegen Gesundheitsschäden durch übermäßigen Stress sind keine Randerscheinungen mehr. Zudem werden sich Klagen dieser Art künftig häufen. Immer noch blenden viele Arbeitgeber die Gefahr aus, die sich aus der Missachtung der gesetzlich vorgeschriebene Erhebung und Messung zur psychischen Belastung am Arbeitsplatz, § 5 Abs. 3, Nr.6 ArbSchG ergeben.

Vermehrt Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen
Die Daten der gesetzlichen Krankenkassen belegen die steigende Relevanz psychischer Erkrankungen. Seit Jahrzehnten ist die Zahl der Fehltage wegen psychischer Erkrankungen deutlich angestiegen: zwischen 2001 und 2012 um mehr als 97 Prozent. Im Jahr 2012 wurden bundesweit 60 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund psychischer Erkrankungen registriert.

Trotz rückläufiger Krankenstände in den letzten Jahren wächst der relative Anteil psychischer Erkrankungen am Arbeitsunfähigkeitsgeschehen. In den vergangenen rund 40 Jahren stieg die Zahl von zwei Prozent auf 14,7 Prozent. Die durch psychische Krankheiten ausgelösten Krankheitstage haben sich in diesem Zeitraum verfünffacht.

Produktionsausfallkosten wegen langen Ausfallphasen
Besondere Bedeutung und Brisanz erhalten psychische Erkrankungen auch durch die Krankheitsdauer: Die durchschnittliche Dauer psychisch bedingter Krankheitsfälle ist mit 39,1 Tagen dreimal so hoch wie bei anderen Erkrankungen mit 13,3 Tagen. Die deutliche Zunahme der Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund psychischer Erkrankungen spiegelt sich in zunehmenden Produktionsausfallkosten wider: Während sie 2008 noch bei geschätzten knapp 4 Milliarden Euro lagen, sind die Produktionsausfallkosten bis 2014 auf 8,3 Milliarden Euro gestiegen.

Wie kann das Unternehmen einem Burnout vorbeugen?

Stressbelastung reduzieren
Ist für den Arbeitgeber eine außergewöhnliche Stressbelastung des Arbeitnehmers im Vergleich zu den gewöhnlichen Anforderungen erkennbar oder liegen bereits Anzeichen einer drohenden Krankheit vor, dann muss der Arbeitgeber wegen dieser deutlichen Anzeichen handeln und den Arbeitnehmer vor übermäßiger Stressbelastung schützen. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, die Stressbelastung des Arbeitnehmers zu reduzieren und gegebenenfalls andere Stressfaktoren auszuschalten. Hierzu kann auch das Angebot einer vertraulichen Beratung sinnvoll beziehungsweise notwendig sein.

Work-Life-Balance im Blick behalten
Unternehmen sollten sicherstellen, dass Mitarbeiter und Führungskräfte, nicht ununterbrochen für Vorgesetzte und/oder Kollegen erreichbar sind. Handys, Smartphone, Tablets und Laptops müssen auch mal ausbleiben dürfen. Wer nicht angerufen wird, kann nicht drangehen und wer keine E-Mail erhält, kann sie nicht lesen. Struktureller Burnout gilt es zu erkennen und ihm entgegenzuwirken.

Eigenverantwortung der Mitarbeiter stärken
Die Eigenverantwortung der Mitarbeiter darf nicht am Arbeitsplatz aufhören. Jeder muss dazu beitragen, seine psychische Gesundheit beizubehalten. Der Arbeitgeber kann hier aber unterstützend wirken. Es gibt dabei ganz unterschiedliche Ansätze und Maßnahmen, wie Unternehmen ihre Mitarbeiter vor einem Burnout schützen und sie für das Thema sensibilisieren können. Eine von Burnout Beratern empfohlene Möglichkeit Stress abzubauen ist das Bereitstellen von Sportmöglichkeiten am Arbeitsplatz.

Schulungsangebote machen
Mitarbeiter und Führungskräfte sollten regelmäßig geschult werden. Es gilt zu lernen Anzeichen für persönliche Krisen wahrzunehmen, aufzugreifen und bei Bedarf Kontakt mit einer Sozialberatung anzubieten. Selbstmanagementfähigkeiten sollten gestärkt werden, um krankmachender Überlastung auch selbst vorbeugen zu können.

Über Elishewa Patterson-Baysal

Schubladendenken überlasse ich anderen! Ich berate Unternehmen ganzheitlich und bestärke sie ihre Mitarbeiter als ihr wichtigstes Asset zu betrachten. Gesunde, fachlich qualifizierte und motivierte Mitarbeiter garantieren den Unternehmenserfolg.