Wichtiges neues Gesetz ab 1.1.2012 – Das Familienpflegezeitgesetzt (FpfZG)
Jetzt kommt es also doch. Ab dem 01.01.2011 gilt das Familienpflegezeitgesetz.
Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitern künftig für die Dauer von maximal 24 Monaten eine Reduzierung der Arbeitszeit bis auf einen Mindestumfang von 15 Stunden in der Woche ermöglichen. Die konkreten Einzelheiten werden in einer Vereinbarung mit dem Mitarbeiter geregelt.
Das in diesem Artikel verwendete Foto stammt von eriwst.
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