Wichtige Antworten auf Fragen zum neuen Familienpflegezeitgesetz (FPfzG)

Neben der Arbeit einen Angehörigen zu pflegen, lässt sich schwer realisieren.
Die Familienpflegezeit soll es Beschäftigten leichter machen. Das neue Gesetz ist seit Jahresanfang in Kraft und erste Praxisprobleme werden sichtbar.
Das online Portal www.haufe.de hat die wichtigsten Antworten auf alle relevanten Fragen wie folgt zusammengestellt:

Seit 1.1.2012 können Berufstätige für bis zu 2 Jahre ihre Arbeitszeit reduzieren, um Angehörige zu pflegen.
Zuvor gab es für Berufstätige nur 2 Möglichkeiten: weiterarbeiten und die Pflege irgendwie nebenher organisieren – oder aus dem Job aussteigen. Wer sich für Variante 1 entschied, lief Gefahr, selbst auf der Strecke zu bleiben. Bei Variante 2 drohte der dauerhafte Jobverlust. Jetzt gibt es mit der Familienpflegezeit einen 3. Weg.

Die wichtigsten Fragen zum neuen Gesetz im Überblick:
Wie funktioniert die Familienpflegezeit?
Arbeitnehmer mit pflegebedürftigen Angehörigen können ihre Arbeitszeit 2 Jahre lang auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren. Ihr Gehalt verringert sich nur halb so stark wie die Arbeitszeit. Wer von einer vollen auf eine halbe Stelle geht, bekommt weiterhin 75 % seines monatlichen Bruttoeinkommens. Basis der Berechnung ist das regelmäßige Arbeitsentgelt der vergangenen 12 Monate, wobei Sachbezüge herausgerechnet werden.
Nach der Familienpflegezeit beginnt die sogenannte Nachpflegephase: Der Beschäftigte arbeitet wieder im alten Umfang, erhält aber weiterhin das reduzierte Gehalt. Das gilt so lange, bis das Wertguthaben ausgeglichen ist. Alternativ könne für die Nachpflegezeit eine höhere Arbeitszeit vereinbart werden, erklärt Nathalie Oberthür, Anwältin für Arbeits- und Sozialrecht in Köln. Der Arbeitnehmer gleicht dann nicht ein Wert-, sondern ein Arbeitszeitguthaben aus, indem er die während der Familienpflegezeit entnommene Arbeitszeit nacharbeitet.
Damit der Arbeitgeber keine finanziellen Einbußen hat, kann er ein zinsloses Bundesdarlehen aufnehmen. Daraus zahlt er dem Arbeitnehmer das höhere Entgelt. Zuständig für das Bundesdarlehen ist das neu geschaffene Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Das Darlehen muss der Arbeitgeber in der Nachpflegephase zurückzahlen.

Wer kann die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen?
Nur nahe Angehörige können in Familienpflegezeit gehen. Das sind Ehegatten, Lebenspartner, Geschwister, Kinder, Adoptiv-, Pflege-, Schwieger- und Enkelkinder, Großeltern, Eltern und Schwiegereltern, erläutert eine Sprecherin des Bundesfamilienministeriums in Berlin. Voraussetzung ist, dass der pflegebedürftige Angehörige mindestens die Pflegestufe I hat. Sie muss durch eine Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen nachgewiesen werden.
Anders als zum Beispiel bei der Elternzeit haben Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit. «Es handelt sich um eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber», erklärt Oberthür. Wie hoch die Chancen für Arbeitnehmer sind, eine Familienpflegezeit zu bekommen, wird sich erst noch zeigen.
Margot Jäger von der Caritas rät Beschäftigten, ihren Chef darauf anzusprechen. «Viele Arbeitgeber haben ein Interesse daran, eingearbeitete Leute im Betrieb zu halten», sagt die Geschäftsführerin der Katholischen Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung in Freiburg. Ohne Familienpflegezeit hätten viele Beschäftigte nur die Möglichkeit, sich freistellen zu lassen oder zu kündigen.

Lässt sich die Familienpflegezeit verlängern oder verkürzen?
Wer zunächst nur 1 Jahr Familienpflegezeit vereinbart hat, kann versuchen, mit dem Chef ein weiteres Jahr auszuhandeln. Nach 24 Monaten ist aber definitiv Schluss. Der Arbeitgeber muss erst sein Wert- oder Arbeitszeitguthaben ausgleichen, bevor er eine weitere Familienpflegezeit beantragen kann.
Ändert sich die Pflegesituation – zieht der Pflegebedürftige zum Beispiel in ein Heim – muss der Beschäftigte das melden, erklärt die Ministeriumssprecherin. Dann endet die Familienpflegezeit. Der Arbeitgeber kann eine einmal genehmigte Familienpflegezeit nicht von sich aus verkürzen. Außerdem genießt der Arbeitnehmer Kündigungsschutz.

Wie funktioniert die Familienpflegezeitversicherung?
Die Familienpflegezeit ist an den Abschluss einer Versicherung gebunden. Sie tritt in Kraft, wenn der Arbeitnehmer nach den zwei Jahren Familienzeit etwa wegen einer Berufsunfähigkeit nicht an den Arbeitsplatz zurückkehren und das Wertkonto ausgleichen kann. Das BAFzA hat einen Gruppenversicherungsvertrag abgeschlossen, der allen Beschäftigten in Familienpflegezeit offen steht, erklärt die Ministeriumssprecherin. Die monatliche Prämie betrage 1,99 % des monatlichen Darlehensbetrages an den Arbeitgeber. Ob der Arbeitgeber oder sein Angestellter diese Prämie zahlen, sei Verhandlungssache.

Was passiert, wenn man nach 2 Jahren nicht Vollzeit arbeiten kann?
Dann wird es schwierig. Stellt sich heraus, dass der Pflegebedürftige weiterhin Hilfe braucht, kann ein anderer Angehöriger Familienpflegezeit beantragen. Ist das nicht möglich und gibt es keine alternativen Betreuungsmöglichkeiten, kann der Arbeitnehmer versuchen, eine weitere Teilzeitbeschäftigung mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Er muss aber trotzdem sein Wertkonto ausgleichen – das heißt, ihm bleibt nicht viel von seinem Gehalt.

Wer nach der Familienpflegezeit kündigt, muss den Aufstockungsbetrag zurückzahlen. «Nicht jeder hat dafür ein finanzielles Polster», warnt Oberthür. Margot Jäger rät deshalb, sich schon vor dem Antrag auf Familienpflegezeit gut zu überlegen, ob sie zur eigenen Situation passt. «Besteht der Pflegebedarf über lange Zeit, dann ist die Familienpflegezeit nicht das richtige Mittel.» Außer es ist schon vorher klar, wie die Pflege ab dem 3. Jahr organisiert werden kann.

Das in diesem Artikel verwendetet Foto stammt von renovabis.

Über Elishewa Patterson-Baysal

Schubladendenken überlasse ich anderen! Ich berate Unternehmen ganzheitlich und bestärke sie ihre Mitarbeiter als ihr wichtigstes Asset zu betrachten. Gesunde, fachlich qualifizierte und motivierte Mitarbeiter garantieren den Unternehmenserfolg.

Kommentar hinterlassen