Verfassungsschutz stellt nur Schwerbehinderte ein, die nachweislich auf dem rechten Auge blind sind
Umfangreiche und investigative Nachforschungen renommierter Journalisten haben ergeben, dass der Verfassungsschutz seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Beschäftigung Schwerbehinderter überobligatorisch nachkommt. Personen die nachweislich auf dem rechten Augen blind sind, werden bevorzugt eingestellt und besonders gefördert.
Auch Personen mit keinen oder nur sehr geringen spezifischer Qualifikationen, haben gute Chancen vom Verfassungsschutz engagiert zu werden, wenn sie aufgrund ihrer besonderen Behinderung nicht in der Lage sind, Personen, Gruppen oder Versammlungen außerhalb der linken Gesichtshälfte zu erkennen oder wahrzunehmen.
Gut zu wissen, dass sich wenigstens der Verfassungsschutz seiner sozialen Verantwortung stellt und benachteiligte Minderheiten nicht ausgrenzt, sondern stattdessen wichtige Positionen mit ihnen besetzt.
Näheres hierzu kann dem nachstehenden Film entnommen werden.
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