Entsendung ins Ausland – Chancen und Risiken

Wettbewerbsvorteil durch Flexibilität
Deutsche Unternehmen zieht es immer öfter ins Ausland. Sie gründen Niederlassungen, Tochtergesellschaften oder lassen von einem Mitarbeiter vor Ort den Markt sondieren. Oft planen Unternehmen für ihre in Deutschland angestellten Mitarbeiter eine Entsendung ins Ausland für einen Zeitraum z.B., um Mitarbeiter vor Ort zu schulen oder bestimmte Prozesse zu implementieren. Seine eigenen Leute vor Ort zu haben bzw. mit den eigenen Leuten im Ausland etwas aufzubauen bringt erhebliche Vorteile. Umso flexibler der Einsatz hierbei gestaltet werden kann, umso größer der Wettbewerbsvorteil.

Hürden, Unsicherheiten und Gefahren
Ist der Entschluss zur Entsendung eines Mitarbeiters gefasst, stellen sich dem Entscheider eine Reihe von Fragen und durchaus auch einige Hürden in den Weg.
Zu klären ist, welches Recht Anwendung findet, welches Visum gebraucht wird, wie das mit der Kranken- und Rentenversicherung zu handhaben ist und nicht zuletzt, welche Weisungsrechte der Arbeitgeber dem entsendeten Arbeitnehmer gegenüber hat und welche Mittel ihm zur Verfügung stehen, diese durchzusetzen. Zudem stellt sich die Frage in welchem Land das Einkommen des Arbeitnehmers zu versteuern ist und wie sich die Entsendung auf die Steuerlast des Arbeitgebers auswirkt.
Wenn im Rahmen der Entsendung ins Ausland Fehler gemacht werden, Anmeldungen nicht erfolgen oder Mindestanforderungen nicht erfüllt werden, kann dies zur Verhängung von Bußgeldern führen. Auch Gerichtsverfahren im Ausland, die sich aus schlecht vorbereiteten Entsendesituationen ergeben, verursachen einen hohen Aufwand und vor allem unverhältnismäßig hohe Kosten.

Von Anfang richtig beraten lassen
Gleich nach dem Entschluss einer Mitarbeiterentsendung sollte kompetenter Rechtsrat eingeholt und ein Steuerberater hinzugezogen werden.
Das Team von Ihr Arbeitsrecht sorgt bei die rechtzeitiger Einbindung in das Entsendungsvorhaben dafür, dass dieses reibungslos und rechtssicher vollzogen werden kann. Soweit dabei auch ausländische Rechtsordnungen eine Rolle spielen, bieten wir auch hier Kompetenz aus einer Hand.
Rechtsanwältin Patterson-Baysal ist Mitglied der renommierten European Employment Law Associationund hierüber entsprechend gut vernetzt. Ausländische Kollegen können bei Bedarf hinzugezogen werden. Damit bieten wir unseren Mandanten eine kompetente und zuverlässige Steuerung ihres grenzüberschreitenden Vorhabens.

 

Über Elishewa Patterson-Baysal

Schubladendenken überlasse ich anderen! Ich berate Unternehmen ganzheitlich und bestärke sie ihre Mitarbeiter als ihr wichtigstes Asset zu betrachten. Gesunde, fachlich qualifizierte und motivierte Mitarbeiter garantieren den Unternehmenserfolg.