Dreiste Abzocke bei Leiharbeitern – Der Trick mit dem Arbeitszeitkonto
Zeitarbeit ist nicht grundsätzlich schlecht. Um wieder in Arbeit zu kommen kann der Weg über ein Zeitarbeitsunternehmen tatsächlich Sinn machen. Leider sind es aber auch immer wieder Zeitarbeitsfirmen, die sich Tricks einfallen lassen, mit denen sie die Leiharbeiter benachteiligen, schlimmstenfalls sogar abzocken können.
Der Fall: Ein junger Mann berichtet, dass er für ein renommiertes Zeitarbeitsunternehmen arbeitet und beschwert sich darüber, dass man ihm seine Überstunden nie auszahle. Auf Nachfrage berichtet er, dass er gemäß seinem Arbeitsvertrag 152 Stunden im Monat arbeiten müsse. Wenn er an ein Unternehmen ausgeliehen werde, müsse er oft 170 oder sogar 180 Stunden im Monat arbeiten.
Die Stunden werden ihm dann aber nicht, wie in § 3.2 des geltenden Manteltarifvertrages vorgeschrieben, als Freizeit gewährt, sondern stattdessen mit seiner einsatzfreien Zeit verrechnet. Das ist dreist! Das Unternehmen wälzt so nämlich das für Zeitarbeitsunternehmen typische unternehmerische Risiko einfach mal auf den Leiharbeiter ab.
Die Verrechnung mit den Überstunden ist ziemlich schlau, weil die Zeitarbeitsfirma den Leiharbeiter Überstunden leisten lässt, die von der Drittfirma natürlich vergütet wurde, dem Leiharbeitnehmer aber nicht ausgezahlt werden. In der Zeit, in der der Leiharbeiter dann ohne Einsatz ist werden dann die Überstunden verrechnet, also weder ausbezahlt noch als Freizeit gewährt.
In unserem Fall wurde das Unternehmen mit anwaltlichem Brief auf die Gesetzeslage hingewiesen und aufgefordert die Überstunden dem Lohnkonto wieder gut zu schreiben.
Das in diesem Artikel verwendete Foto stammt von mueritz.
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