Keine Überraschung: Wer betrunken von der Arbeit nach Hause fährt, ist nicht unfallversichert

Wirklich überraschend ist es nicht, aber das Hessische Landessozialgericht hat noch mal klar gestellt, dass Arbeitnehmer nicht versichert sind, wenn sie betrunken von der Arbeit nach Hause fahren und einen Unfall haben.

Grundsätzlich sind Arbeitnehmer nicht nur während der Arbeit, sondern auch auf dem Weg von und zur Arbeit gesetzlich unfallversichert. Wer bei diesen Fahrten unter Alkoholeinfluss steht verliert jedoch regelmäßig diesen Versicherungsschutz.

Dabei macht es keinen Unterschied, ob der Arbeitgeber von dem Alkoholkonsum im Betrieb wusste und ihn nicht unterbunden hat. Das hat das Hessische Landessozialgericht entschieden (L 9 U 154/09).

Der Fall:
In dem Fall war ein 30-Jähriger auf dem Heimweg tödlich verunglückt. Seine Witwe forderte eine Hinterbliebenenrente für sich und die beiden Kinder. Die Berufsgenossenschaft lehnte jedoch ab. Sie wies darauf hin, dass der Mann 2,2 Promille im Blut hatte und absolut fahruntüchtig war. Die Witwe argumentierte, dass Alkoholkonsum in der Firma des Mannes üblich sei und vom Arbeitgeber toleriert werde.

Das Gericht gab jedoch der Berufsgenossenschaft Recht. Für den Unfall sei allein die Fahruntüchtigkeit des Mannes verantwortlich gewesen. Der Unfallversicherungsschutz sei auch nicht aufgrund einer etwaigen Verletzung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers erhalten geblieben. Vielmehr habe der Arbeitgeber ein Alkoholverbot erteilt und alkoholfreie Getränke zur Verfügung gestellt.

Das in diesem Artikel verwendete Foto stammt von Feuerwehr Brandoberndorf.

Über Elishewa Patterson-Baysal

Schubladendenken überlasse ich anderen! Ich berate Unternehmen ganzheitlich und bestärke sie ihre Mitarbeiter als ihr wichtigstes Asset zu betrachten. Gesunde, fachlich qualifizierte und motivierte Mitarbeiter garantieren den Unternehmenserfolg.

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