Befristeter Arbeitsvertrag und Schwangerschaft – Alles was Sie wissen müssen

Das Mutterschutzgesetz räumt schwangeren Arbeitnehmerinnen besondere Schutzrechte ein. Dabei ist es egal, ob sie befristet oder unbefristet beschäftigt sind, ob sie als Arbeiterin oder Angestellte tätig sind und ob sie im öffentlichen Dienst arbeiten.

Während der gesamten Schwangerschaft brauchen Schwangere keine Arbeiten zu verrichten, die ihre Gesundheit oder die ihres Kindes bedrohen könnten. Schon aus diesem Grund sollte der Arbeitgeber möglichst umgehend über die Schwangerschaft informiert werden.

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Denn ohne die Anzeige beim Arbeitgeber greifen die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes nicht. Das sind zum Beispiel Tätigkeiten, bei denen die Schwangere mit gesundheitsgefährdenden Stoffen konfrontiert werden oder auch Dämpfen, Hitze, Kälte, Nässe, Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind.

Beschäftigungsverbot
Ferner gilt ein Beschäftigungsverbot für Arbeiten, bei denen die Schwangere sich häufig beugen und strecken, regelmäßig Lasten von mehr als fünf kg (gelegentlich mehr als zehn kg) tragen oder mehr als vier Stunden täglich stehen (ab dem fünften Schwangerschaftsmonat). Nicht zulässig sind ferner Akkord- und Fließbandarbeit sowie nach Ablauf des dritten Schwangerschaftsmonats die Arbeit auf Beförderungsmitteln.

Erholungspausen und Freistellung
Während der Arbeit muss auf ausreichende Erholungspausen geachtet werden. Auch muss der Arbeitgeber die Schwangere für Arztbesuche und die junge Mutter für das Stillen des Kindes freistellen. Diese Zeit muss nicht nachgearbeitet werden.

Mutterschutzfrist
Die Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Entbindung (bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen). Ab sechs Wochen vor der Geburt des Kindes darf die Schwangere nur noch dann beschäftigt werden, wenn sie dies selbst ausdrücklich wünscht.
Während der Schutzfrist nach der Entbindung besteht absolutes Beschäftigungsverbot.

Mutterschaftsgeld
Während der gesamten Mutterschutzfrist hat die Schwangere einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld und einen Arbeitgeberzuschuss. Den Antrag auf Mutterschaftsgeld wird bei der Krankenkasse gestellt. Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss ergeben zusammen meist etwa so viel wie das letzte Nettoeinkommen.

Kündigungsschutz
Auch für Schwangere im befristeten Arbeitsverhältnis gilt der absolute Kündigungsschutz. Aber: der befristete Arbeitsvertrag endet wie vertraglich vorgesehen, selbst wenn die Arbeitnehmerin schwanger wird.

Elterngeld
Bei befristeten Verträgen gelten keine besonderen Regelungen. Endet ein befristeter Vertrag während des Bezugszeitraums für das Elterngeld, wird das Elterngeld bis zum Ende des bewilligten Zeitraums ganz normal weitergezahlt. Endet ein befristeter Vertrag während des Bemessungszeitraums (in der Regel die zwölf Monate vor der Geburt des Kindes) für das Elterngeld, werden die Monate nach Ende des Vertrages ggf. als Monate ohne Erwerbseinkommen in die Elterngeldberechnung einbezogen.

Zusätzliche Informationen zum Elterngeld:
Das Elterngeld ist eine Familienleistung für alle Eltern, die ihr Kind in den ersten 14 Lebensmonaten vorrangig selbst betreuen wollen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind. Elterngeld gibt es für alle Eltern, die vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, Selbstständige etc.).

Aber auch Eltern ohne Erwerbseinkommen vor der Geburt ihres Kindes (etwa Hausfrauen, Arbeitslose, Studierende), die ihr Kind selbst betreuen und nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten, bekommen den einkommensunabhängigen Mindestbetrag des Elterngeldes von 300 Euro.

Das Elterngeld ersetzt das entfallende Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils: Nettoeinkommen vor der Geburt von 1.240 Euro und mehr werden zu 65 Prozent ersetzt, Nettoeinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro zu 67 Prozent. Für Einkommen von weniger als 1.000 Euro steigt die Ersatzrate schrittweise bis auf 100 Prozent: je geringer das Einkommen, desto höher die Ersatzrate. Das Elterngeld beträgt absolut mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro.

 

Über Elishewa Patterson-Baysal

Schubladendenken überlasse ich anderen! Ich berate Unternehmen ganzheitlich und bestärke sie ihre Mitarbeiter als ihr wichtigstes Asset zu betrachten. Gesunde, fachlich qualifizierte und motivierte Mitarbeiter garantieren den Unternehmenserfolg.

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