Wann kann der Betriebsrat einer beabsichtigten Kündigung widersprechen?

Um die Möglichkeiten der Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrates ranken sich viele Mythen. So genau scheinen das – wenn überhaupt – nur die Betriebsräte zu wissen. Dabei lässt sich die Frage sehr einfach beantworten, man muss sich nur einfach mal das Gesetz ansehen. Da steht nämlich eigentlich alles drin.
Grundsätzlich besagt § 102 Abs. 3 BetrVG, dass der Betriebsrat einer ordentlichen Kündigung widersprechen kann.

Wichtig ist hier zu beachten, dass das bei der außerordentlichen Kündigung
nicht vorgesehen ist.

Der Widerspruch gegen eine ordentliche Kündigung muss vom Betriebsrat schriftlich erhoben und begründet werden und bedarf einer Begründung. Die Frist dafür beträgt eine Woche.

Voraussetzung für den Widerspruch ist Widerspruch ist, dass einer der in § 102 Abs. 3 Nr. 1-5 BetrVG abschließend aufgezählten Widerspruchsgründe einschlägig ist. Der Betriebsrat kann demnach widersprechen bei
– einer fehlerhaften Sozialauswahl (vgl. § 102 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG)
– einem Verstoß gegen eine Auswahlrichtlinie (vgl. § 102 Abs. 3 Nr. 2 BetrVG)
– einer bestehenden Weiterbeschäftigungsmöglichkeit (vgl. § 102 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG)
– der Möglichkeit einer zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahme (vgl. § 102 Abs. 3 Nr. 4 BetrVG)
– der Möglichkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Vertragsbedingungen (vgl. § 102 Abs. 3 Nr. 5 BetrVG).

Der Betriebsrat muss dabei seinen Widerspruch ausführlich begründen und darf nicht nur einfach auf das Gesetz verweisen. Er muss erläutern warum er der Auffassung ist, dass gegen eine der vorgenannten gesetzlichen Vorschriften verstoßen wurde und hierzu konkrete Angaben machen. Nur wenn der Widerspruch den gesetzlichen Anforderungen gerecht wird, löst dieser auch die vorgesehenen Rechtsfolgen aus.

Liegen die Voraussetzungen eines Widerspruchs nicht vor, dann kann und sollte der Betriebsrat seine Bedenken gegen die beabsichtigte Kündigung äußern.

Über Elishewa Patterson-Baysal

Schubladendenken überlasse ich anderen! Ich berate Unternehmen ganzheitlich und bestärke sie ihre Mitarbeiter als ihr wichtigstes Asset zu betrachten. Gesunde, fachlich qualifizierte und motivierte Mitarbeiter garantieren den Unternehmenserfolg.