Was tun, wenn der Arbeitnehmer „auf krank macht“?

Leider ist der Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers gelegentlich berechtigt sein. Doch ein Zweifel allein hilft dem Arbeitgeber nicht. Zudem kann der Zweifel zu einer Vergiftung der Arbeitsatmosphäre führen. Vorsicht ist also geboten. Aber wenn Zweifel bestehen, sollten Maßnahmen ergriffen werden.

Dabei ist jedoch für eigene Nachforschungen der Rahmen recht eng gesteckt. Er beschränkt sich auf die allgemein zulässigen Maßnahmen. So darf die Observation durch einen Privatdetektiv selbstverständlich nicht in die Privatrechte des Arbeitnehmers eingreifen.

Anruf beim Medizinischen Dienst
Ein probates, aber häufig unbekanntes Mittel ist es die Krankenkasse des Arbeitnehmers um eine Begutachtung beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zu bitten. Haufe.de führt hierzu aus: Durch ein entsprechendes Gutachten kann der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert werden.

Gründe für Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit
Der Gesetzgeber sieht eine entsprechende Verpflichtung der Krankenkassen vor, wenn es nach Art, Schwere, Dauer oder Häufigkeit der Erkrankung oder nach dem Krankheitsverlauf zur Beseitigung von Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit erforderlich ist. Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit sind insbesondere anzunehmen, wenn

– Versicherte auffällig häufig oder auffällig häufig nur für kurze Dauer arbeitsunfähig sind oder der Beginn der Arbeitsunfähigkeit häufig auf einen Arbeitstag am Beginn oder am Ende einer Woche fällt oder
– die Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt festgestellt worden ist, der durch die Häufigkeit der von ihm ausgestellten Bescheinigungen über Arbeitsunfähigkeit auffällig geworden ist.

Der Arbeitgeber muss seine Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit konkret und schlüssig darlegen, denn die Krankenkasse kann sich zwar nicht über die Zweifel des Arbeitgebers einfach hinwegsetzen. Sie kann allerdings auf die Begutachtung verzichten, wenn sich die medizinischen Voraussetzungen der Arbeitsunfähigkeit ohne Zweifel aus den vorliegenden Unterlagen ergeben.

Information über das Ergebnis
Das Ergebnis erfahren zunächst der behandelnde Arzt und die Krankenkasse. Der Arbeitgeber erhält eine entsprechende Information, solange noch ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht und das Ergebnis der Untersuchung mit der Bescheinigung des behandelnden Arztes nicht übereinstimmt.

Stellt sich letztendlich heraus, dass die Arbeitsunfähigkeit tatsächlich vorgetäuscht ist, kann dies bis hin zur außerordentlichen Kündigung und der Rückforderung der Entgeltfortzahlung berechtigen.

Über Elishewa Patterson-Baysal

Schubladendenken überlasse ich anderen! Ich berate Unternehmen ganzheitlich und bestärke sie ihre Mitarbeiter als ihr wichtigstes Asset zu betrachten. Gesunde, fachlich qualifizierte und motivierte Mitarbeiter garantieren den Unternehmenserfolg.

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