Die reine Behauptung einer vorgetäuschten Krankheit reicht als Beweis nicht aus

Das LAG Hessen hatte kürzlich in einem Fall zu entscheiden indem die Arbeitnehmerin nach der Übergabe einer Kündigung „plötzlich erkrankte“. Der Arbeitgeber nahm ihr diese Krankheit nicht ab und behauptete, dass die Arbeitnehmerin die Krankheit nur vorgetäuscht habe.

Sowohl das Arbeitsgericht als auch das Landesarbeitsgericht Hessen erteilte dem Arbeitgeber eine Absage. Reine Mutmaßungen und Behauptungen reichen für die Entkräftung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht aus.

Das ganze Urteil kann hier nachgelesen werden.

Über Elishewa Patterson-Baysal

Schubladendenken überlasse ich anderen! Ich berate Unternehmen ganzheitlich und bestärke sie ihre Mitarbeiter als ihr wichtigstes Asset zu betrachten. Gesunde, fachlich qualifizierte und motivierte Mitarbeiter garantieren den Unternehmenserfolg.

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