Aus der Praxis: Der Trinker, der alkoholkrank war, aber partout nicht sein wollte
Oft wünscht man sich, man wäre nicht nur Berater bzw. juristischer Begleiter eines Mandanten, sondern eher so etwas wie ein Hüter oder sogar Beschützer.
Von dem Fall des Mannes, der sich nahezu täglich sinnlos betrunken hat und dabei konsequent sein Problem ignorierte, soll hier berichtet werden.
Der als Lagerist arbeitenden Mann trank regelmäßig, auch während der Arbeitszeit, größere Mengen Alkohol. Im alkoholisierten Zustand stellte der Mann immer und immer wieder eine Gefahr für sich, für andere Arbeitnehmer und auch für das Firmeneigentum dar.
Unzählige Mal wurde er frühzeitig nach Hause geschickt und und erhielt für diese Zeit keinen Lohn. Zudem hatte er bereits einige Abmahnungen erhalten.
Obwohl die Geduld des Arbeitgeber bereits längst überstrapaziert war, behielt dieser doch über einen ungewöhnlich langen Zeitraum die Nerven. Wohl wissend, dass fristlose Kündigungen bei alkoholkranken Mitarbeitern ein längeres Prozedere erfordert, in dessen Verlauf u.a. auch eine Entziehungskur angeboten werden muss, ging der Arbeitgeber immer wieder mit diversen Hilfsangeboten auf den Mitarbeiter zu.
Der Arbeitgeber erwies sich dabei als fair und fürsorglich und forderte den Mitarbeiter in langen und intensiven Gesprächen immer wieder auf, sich seinem Problem zu stellen. Dabei wurde dem Mitarbeiter glaubhaft versichert, dass er sich auf die Unterstützung des Unternehmens verlassen könne.
Der Mitarbeiter aber weigerte sich beharrlich irgendwelche Hilfsangebote anzunehmen. Er bestritt nachhaltig und vehement ein Alkoholproblem zu haben. Vom Arbeitgeber initiierte und organisierte Entziehungskuren trat er nicht an.
Der Arbeitgeber sah sich also über einen längeren Zeitraum mit einem Mann konfrontiert, der seine Alkoholkrankheit bestritt und eine Therapie stets verweigerte. Die Leistungsfähigkeit nahm immer weiter ab und der Mitarbeiter stellte aus Sicht des Arbeitgebers eine latente Gefahr für sich, seine Kollegen und das Eigentum des Unternehmers dar. Das Arbeitsverhältnis wurde gekündigt.
Wieder fiel der Mann durch extreme Uneinsichtigkeit auf. Er weigerte sich die Kündigung zu akzeptieren und lehnte gleichzeitig auch weiter sämtliche Hilfsangebote ab. Erst eine gerichtlich angeordnete ärztliche Untersuchung wies ihm eindeutig nach, dass er tatsächlich chronisch alkoholkrank war.
Das Gericht stellt dazu fest, dass wegen seiner hartnäckigen Therapieverweigerung eine weitere Verschlechterung seiner Gesundheit und Leistungsfähigkeit vorhersehbar sei und eine Fremd- und Selbstgefährdung am Arbeitsplatz unmittelbar erkennbar ist. Die Kündigung ging durch.
Nun kamen zu den ohnehin schon mannigfaltig vorhandenen Problemen des Mannes noch unzählige weitere dazu, die vornehmlich finanzieller Natur waren, ihn aber nicht weniger belasteten. Es dauerte tatsächlich noch weitere 2 Jahre bis der Mann endlich Hilfe annahm. In Ordnung hat er sein Leben aber nicht wieder bringen können.
Das in diesem Artikel benutzte Foto stammt von viZZZual.
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