Unhöflichkeit ist kein Mobbing und überhaupt, stellt Euch nicht so an, Mädels!

Klar gibt es Mobbing! Und Mobbing am Arbeitsplatz ist auch ein wirklich ernst zunehmendes Problem, aber leider sind es oft die Nervensägen, Erbsenzähler, Nasenrümpfer, Unsympathen und Weicheier die am lautesten „Mobbing“ rufen, wenn sie von ihren Kollegen die Quittung für ihr nerviges Verhalten kassieren.

Zudem sind es im Verhältnis sehr viel mehr Frauen als Männer, die sich auf Mobbing berufen. Klar wäre es schön, wenn alle Männer – nicht nur im Beruf – echte Gentlemänner wären, aber nur weil einem ein Kollege nicht ständig Nettigkeiten ins Ohr säuselt, wird frau noch nicht gemobbt.

Die Erde ist nun mal keine Scheibe und es gibt vor allem am Arbeitsplatz auch mal einen barscheren Ton. Ja und? Muss frau dann gleich zum Gericht rennen und heulen? Mädels! Nehmt Euch mal ein bisschen zusammen! Ihr ruiniert unseren Ruf!

Jetzt auch amtlich: Unhöflichkeit ist kein Mobbing
In einem ganz aktuellen Fall einer solchen Heulsuse hat das Frankfurter Arbeitsgericht entschieden: Unhöflichkeit und rauer Umgangston sind noch kein Mobbing. Richtig so! Arbeiten im Management ist nun mal kein Kindergeburtstag.

Bloße Unhöflichkeiten von Vorgesetzten oder ein harscher Tonfall sind noch kein «Mobbing» und deshalb kein Grund, die Arbeit niederzulegen. Das geht aus dem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor. Damit wurde zugleich die fristlose Kündigung für eine Managerin wegen «beharrlicher Arbeitsverweigerung» für zulässig erklärt (Aktenzeichen: 7 BV 162/12).

Differenzen bei der Arbeit sind normal
Die bei einem Versicherungsunternehmen tätige Frau war mit mehreren Vorgesetzten immer wieder wegen Differenzen bei der Arbeit aneinandergeraten. Schließlich war sie krankgeschrieben. Als sie von den Ärzten wieder als arbeitsfähig eingestuft wurde, weigerte sie sich trotz mehrerer Aufforderungen, an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren. Wegen der Umgangsformen der Vorgesetzten müsse sie damit rechnen, wieder krank zu werden, hatte sie argumentiert. Sie werde in der Firma systematisch ausgegrenzt, also «gemobbt».

Würde nicht verletzt
Laut Urteil konnte die Frau allerdings nur einen rauen Umgangston der Vorgesetzten und häufige Kritik an ihrer Arbeitsleistung sowie eine hohe Arbeitsbelastung nachweisen. «Mobbing» liege allerdings erst dann vor, «wenn unerwünschte Verhaltensweisen bewirken, dass die Würde des Arbeitnehmers verletzt» werde, heißt es im Urteil.

Durch ihr Rumlamentieren hat die Frau allerdings ihre Reputation verloren und sich auch ein Stück weit lächerlich gemacht. Wer mit den großen Hunden pissen will, hat verdammt noch mal das Bein zu heben!

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Über Elishewa Patterson-Baysal

Schubladendenken überlasse ich anderen! Ich berate Unternehmen ganzheitlich und bestärke sie ihre Mitarbeiter als ihr wichtigstes Asset zu betrachten. Gesunde, fachlich qualifizierte und motivierte Mitarbeiter garantieren den Unternehmenserfolg.