Auch kirchliche Arbeitgeber stehen nicht über den Gesetz: Auch sie bekommen bei Diskriminierung auf die Nase

Eine Reinigungskraft, die den „falschen“ Glauben hat und deshalb nicht in einem christlichen Krankenhaus putzen darf und dann ein Intensivpfleger, der gar keiner Religionsgemeinschaft angehört und deshalb nicht für ein katholisches Krankenhaus arbeiten darf. Wie ignorant darf man sein? Kapieren die kirchlichen Arbeitgeber wirklich nicht, dass die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft nur bei Besetzung von Stellen im pastoralen, katechetischen und vielleicht noch im erzieherischen Bereich verlangt werden darf?

Völlig zurecht werden die kirchlichen Arbeitgeber überproportional oft wegen Diskriminierung verklagt und auch verurteilt. Mag ja sein, dass sie einen direkten Draht zum Allmächtigen haben, über den Gesetz stehen sie nicht.

Über Elishewa Patterson-Baysal

Schubladendenken überlasse ich anderen! Ich berate Unternehmen ganzheitlich und bestärke sie ihre Mitarbeiter als ihr wichtigstes Asset zu betrachten. Gesunde, fachlich qualifizierte und motivierte Mitarbeiter garantieren den Unternehmenserfolg.

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