Keine Diskriminierung, keine Entschädigung: Elternzeit darf im Zeugnis erwähnt werden

Manchen Leute kommen schon auf eigenartige Ideen. Eine ehemalige Mitarbeiterin verlangte, dass die Erwähnung ihrer Elternzeit aus dem Zeugnis entfernt wird und forderte eine Entschädigung in Höhe von mindestens 10.000 Euro. Sie sei wegen ihrer Elternzeit diskriminiert worden.

Sie hatte ein Arbeitszeugnis bekommen, nachdem sie rund sechs Jahre für die Firma gearbeitet hatte, ein Jahr davon war sie Elternzeit. In dem Arbeitszeugnis erwähnte der Arbeitgeber die Auszeit.

Grundsatz der Zeugniswahrheit: Nennenswerte Ausfallzeit darf erwähnt werden
Längere Ausfallzeiten eines Mitarbeiters im Zeugnis zu dokumentieren, entspräche dem Grundsatz der Zeugniswahrheit meinte ihr Arbeitgeber und verweigerte eine Entschädigung.

Keine Entschädigung
Das Gericht sprach der Frau keine Entschädigung zu. Nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht dürfen erhebliche Ausfallzeiten eines Arbeitnehmers im Zeugnis dokumentiert werden, wenn ansonsten bei Dritten der falsche Eindruck entstehen würde, die Beurteilung des Arbeitnehmers beruhe auf einer der Dauer des rechtlichen Bestandes des Arbeitsverhältnisses üblicherweise entsprechenden tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung. Dieses entspricht dem Grundsatz der Zeugniswahrheit (vgl. BAG 10.05.2005 – 9 AZR 261/05).

Interesse des Folgearbeitgebers
Ein potenzieller neuer Arbeitgeber habe großes Interesse daran, zu erfahren, ob das Wissen des Bewerbers auf dem aktuellen Stand ist. Erhebliche Ausfallzeiten des Mitarbeiters dürften deshalb im Arbeitszeugnis erwähnt werden. In diesem Zusammenhang sei die einjährige Elternzeit eine nennenswerte Ausfallzeit – die Frau arbeite in der Softwarebranche, in der sich das Know-how rasch ändere.

Keine Benachteiligung
Dabei stelle sich die Angabe der Elternzeit als Grund des Ausfalls als solche nicht als Benachteiligung dar. Denn damit handelt der Arbeitgeber letztlich im Interesse der Klägerin. Diese Angabe war geeignet zu verhindern, dass potentielle Arbeitgeber über den Grund der Ausfallzeit der Klägerin nachteilige Mutmaßungen anstellten

(LAG Köln, Urteil v. 4. Mai 2012, 4 Sa 114/12).

Über Elishewa Patterson-Baysal

Schubladendenken überlasse ich anderen! Ich berate Unternehmen ganzheitlich und bestärke sie ihre Mitarbeiter als ihr wichtigstes Asset zu betrachten. Gesunde, fachlich qualifizierte und motivierte Mitarbeiter garantieren den Unternehmenserfolg.

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